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   LSG Hessen, 30.07.2013 - L 9 AS 490/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,54940
LSG Hessen, 30.07.2013 - L 9 AS 490/13 B ER (https://dejure.org/2013,54940)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30.07.2013 - L 9 AS 490/13 B ER (https://dejure.org/2013,54940)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30. Juli 2013 - L 9 AS 490/13 B ER (https://dejure.org/2013,54940)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.04.2012 - L 15 AS 77/12

    Voraussetzungen für eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs

    Auszug aus LSG Hessen, 30.07.2013 - L 9 AS 490/13
    Erforderlich sei aber, die Leistungen für entstehende Bewerbungskosten individuell und eindeutig unter Benennung der für die Gewährung maßgeblichen Gründe festzulegen (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 4. April 2012 - L 15 AS 77/12 B ER - info also 2012, 220; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Juni 2012 - L 19 AS 1045/12 B ER, L 19 AS 1046/12 B ER -).

    Eine Eingliederungsvereinbarung bzw. ein sie ersetzender Verwaltungsakt stellt sich als das Instrument einer auf den Einzelfall angepassten Eingliederungsstrategie mit einer Vielzahl aufeinander abgestimmter Maßnahmen dar, so dass die für die Teilbarkeit eines derartigen Verwaltungsakts erforderliche Annahme, dass dieser von der Behörde auch ohne die als rechtswidrig erkannten Regelungen erlassen worden wäre, grundsätzlich nicht gerechtfertigt ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 4. April 2012 - L 15 AS 77/12 B ER - info also 2012, 220; a. M. LSG Hamburg, Beschluss vom 10. April 2013 - L 4 AS 93/13 B ER - Berlit in LPK-SGB II, 4. Aufl. 2011, § 15 Rdnr. 61).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2012 - L 12 AS 1044/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Hessen, 30.07.2013 - L 9 AS 490/13
    Aus diesen Handlungspflichten ergibt sich bereits unmittelbar eine Beschwer im Sinne des § 54 Abs. 2 SGG, so dass der vom Sozialgericht unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bayer. LSG vom 20. Dezember 2012 (L 7 AS 862/12 B ER) vertretenen Auffassung, der Antragsteller begehre vorliegend vorbeugenden Rechtsschutz, er sei daher auf die Inanspruchnahme einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine ggf. nachfolgende Sanktionsentscheidung zu verweisen, nicht gefolgt werden kann (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. August 2012 - L 12 AS 1044/12 B ER -).
  • LSG Bayern, 20.12.2012 - L 7 AS 862/12

    Ein Eingliederungsverwaltungsakt nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II ist sofort

    Auszug aus LSG Hessen, 30.07.2013 - L 9 AS 490/13
    Aus diesen Handlungspflichten ergibt sich bereits unmittelbar eine Beschwer im Sinne des § 54 Abs. 2 SGG, so dass der vom Sozialgericht unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bayer. LSG vom 20. Dezember 2012 (L 7 AS 862/12 B ER) vertretenen Auffassung, der Antragsteller begehre vorliegend vorbeugenden Rechtsschutz, er sei daher auf die Inanspruchnahme einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine ggf. nachfolgende Sanktionsentscheidung zu verweisen, nicht gefolgt werden kann (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. August 2012 - L 12 AS 1044/12 B ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2012 - L 19 AS 1045/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Hessen, 30.07.2013 - L 9 AS 490/13
    Erforderlich sei aber, die Leistungen für entstehende Bewerbungskosten individuell und eindeutig unter Benennung der für die Gewährung maßgeblichen Gründe festzulegen (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 4. April 2012 - L 15 AS 77/12 B ER - info also 2012, 220; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Juni 2012 - L 19 AS 1045/12 B ER, L 19 AS 1046/12 B ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2013 - L 12 AS 374/13
    Auszug aus LSG Hessen, 30.07.2013 - L 9 AS 490/13
    Da der Eingliederungsverwaltungsakt nicht auf eine Geldleistung, sondern auf Handlungspflichten des Antragstellers gerichtet ist, findet eine kostenmäßige Beschränkung der Beschwerde nach § 172 Abs. 3 Nr. 1 i. V. m. § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG nicht statt (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. April 2013 - L 12 AS 374/13 B ER - m.w.N.).
  • LSG Hamburg, 10.04.2013 - L 4 AS 93/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für

    Auszug aus LSG Hessen, 30.07.2013 - L 9 AS 490/13
    Eine Eingliederungsvereinbarung bzw. ein sie ersetzender Verwaltungsakt stellt sich als das Instrument einer auf den Einzelfall angepassten Eingliederungsstrategie mit einer Vielzahl aufeinander abgestimmter Maßnahmen dar, so dass die für die Teilbarkeit eines derartigen Verwaltungsakts erforderliche Annahme, dass dieser von der Behörde auch ohne die als rechtswidrig erkannten Regelungen erlassen worden wäre, grundsätzlich nicht gerechtfertigt ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 4. April 2012 - L 15 AS 77/12 B ER - info also 2012, 220; a. M. LSG Hamburg, Beschluss vom 10. April 2013 - L 4 AS 93/13 B ER - Berlit in LPK-SGB II, 4. Aufl. 2011, § 15 Rdnr. 61).
  • SG Gießen, 10.10.2016 - S 27 AS 654/16

    Es besteht prinzipiell ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Anordnung

    Die Gegenleistung des Antragstellers ist nach Anzahl der Bewerbungen (vgl. hierzu Hessisches LSG, Beschluss vom 30.07.2013 - L 9 AS 490/13 B ER -, [...], Rn. 10) und Art des Nachweises konkret bezeichnet (vgl. hierzu LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18.04.2013 - L 5 AS 90/12 -, [...]).
  • LSG Sachsen, 05.09.2019 - L 3 AS 520/19

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Denn dem Antragsteller werden durch den Eingliederungsverwaltungsakt konkrete Handlungspflichten auferlegt mit der Folge, dass es sich in diesen Teilen um einen belastenden Verwaltungsakt handelt, mit dem eine rechtliche Beschwer im Sinne von § 54 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 SGG verbunden sein kann (vgl. Hess. LSG, Beschluss vom 30. Juli 2013 - L 9 AS 490/13 B ER - juris Rdnr. 6).

    Auf Rechtsschutzmöglichkeiten gegen einen etwaigen späteren Minderungsbescheid im Sinne von §§ 31 ff. SGB II kann der Antragsteller nicht verwiesen werden (im Ergebnis ebenso: Hess. LSG, Beschluss vom 30. Juli 2013 - L 9 AS 490/13 B ER - juris Rdnr. 6; vgl. auch Bay. LSG, Beschluss vom 5. Juni 2013 - L 11 AS 272/13 B ER - juris [Entscheidung ohne Prüfung der Frage vorbeugenden Rechtsschutzes]; Kador, in: Eicher/Luik, SGB II [4. Aufl., 2017], § 15 Rdnr. 94 [zur grundsätzlichen Möglichkeit eines Antrages auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung, dann aber mit Verweis auf die Rechtsprechung des 7. Senates des Bay. LSG]).

  • LSG Hessen, 16.01.2014 - L 9 AS 846/13

    Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt im Grundsicherungsrecht;

    Da der Eingliederungsverwaltungsakt nicht auf eine Geldleistung, sondern auf Handlungspflichten des Antragstellers gerichtet ist, findet eine kostenmäßige Beschränkung der Beschwerde nach § 172 Abs. 3 Nr. 1 i. V. m. § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG nicht statt (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 30. Juli 2013 - L 9 AS 490/13 B ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. April 2013 - L 12 AS 374/13 B ER - m.w.N.).
  • SG Aachen, 05.08.2015 - S 14 AS 702/15

    Aufschiebende Wirkung eines Widerspruches gegen einen eine

    Schon allein aus diesem Grund ist die Kostenerstattungsregelung zu unbestimmt (Hess LSG, Beschluss vom 30. Juli 2013 - L 9 AS 490/13 B ER -, Rn. 10, juris; Hess LSG, Beschluss vom 16. Januar 2014 - L 9 AS 846/13 B ER -, Rn. 17, juris).
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